25.11.2017

Amtsangemessene Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter- Neue Entscheidung des OVG Münster!

Jetzt Äntrage stellen- Musteranträge gibt es bei der Komba!


Das Oberverwaltungsgerichts NordrheinWestfalen(OVG NRW) haben sich erneut der Frage der amtsangemessener Alimentation beschäftigt. In dem entschieden Fall ging es um die Alimentation kinderreicher Beamtinnen und Beamter (ab dem dritten Kind). Der DBB NRW hat sich entschieden, den betroffenen Beamtinnen und Beamten Musteranträge und –widersprüche zur Verfügungzu stellen.

Das OVG NRW hat am 07.06.2017 entschieden, dass ein Beamter des Landes NRW der Besoldungsgruppe A 13 für die Jahre 2009 bis 2012 über den gewährten Familienzuschlag hinaus Anspruch gegen das Land auf zusätzliche Zahlungen für sein drittes Kind hat. In einem weiteren Fall haben Verwaltungsgerichte ähnliche Entscheidungen zur Richterbesoldung gefällt.

Die Begründungen ist zugegebenermaßen etwas sperrig. Wer sich noch weiter informieren möchte kann dies hier tun!

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