16.04.2023

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Schlichtungskommission stimmt der Empfehlung wurde mit überwiegender Mehrheit zu.

Die Arbetinehmervertreter brachen die Tajrifverhandlungen am 30.03.23 ab, da die Arbeitgeberseite kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt hat.

Für 2023 soll es einen Inflationsausgleich geben, ab 1. März 2024 einen Sockelbetrag verbunden mit einer linearen Erhöhung. Der Mix ist nach Ansicht der Kommission ein fairer Interessenausgleich.

 

Der Schlichterspruch im einzelnen:

  • Zahlungen eines Inflationsausgleichsgeldes, beginnend mit einer Sonderzahlung von 1.240 Euro im Juni 2023. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024  monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro. Die Zahlungen aus dem Inflationsausgleichgeld summieren sich auf insgesamt 3.000 Euro und sind steuer- und abgabenfrei.
  • Ab dem 1. März 2024 sollen die Tabellenentgelte zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht werden. Mindestens soll die Erhöhung 340 € ausmachen.
  • Studenten, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten sollen im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro und ab Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich 110 Euro erhalten. Die Ausbildungsentgelte sollen  ab März 2024 um 150 Euro angehoben werden.

Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 24 Monate ab Januar 2023.
Auf Basis der Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am 22.04.23 wieder in die Verhandlungen einsteigen. Die dbb Tarifunion hat sich zu dem Schichterspruch noch nicht geäußert.

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Kontakt

Torsten Haunert
Vorsitzender
Christ-König-Str. 16
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