21.10.2018

Garantiebeträge bei Entgeltsteigerungen entfallen!

Änderung nach Einfürung der stufengleichen Höhergruppierung

Mit Einführung der stufengleichen Höhergruppierung gemäß § 17 Abs. 4 TVöD-VKA (neue Fassung) zum 01.03.2017 ist die Regelung zum Garantiebetrag – außer für Beschäftigte im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes – entfallen. Ein Garantiebetrag wurde bei Höhergruppierungen bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt, wenn der Unterschiedsbetrag zwischen dem bisherigen Tabellenentgelt und dem neuen Tabellenentgelt nicht einem tariflich festgelegtem Mindestgewinn entsprach. Beschäftigte erhielten in diesen Fällen während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle des Unterschiedsbetrages den vorgenannten Garantiebetrag. Seit dem 01.03.2017 werden grundsätzlich keine Garantiebeträge mehr ermittelt und gewährt.

Aus der Landesgeschäftstelle erreicht uns hierzu diese Information!

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Kontakt

Torsten Haunert
Vorsitzender
Christ-König-Str. 16
44789 Bochum
Tel: 0170 1459490
komba-bochum(at)komba.de

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